Seit dem 01.07.2021 sind die neuen EU-Mehrwertsteuervorschriften in Kraft getreten. Das Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung ist die Weiterentwicklung des Verfahrens Mini-One-Stop-Shop. Diese Regeln bedeuten, dass Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 10.000 EUR pro Jahr an Privatkunden in der EU, die Mehrwertsteuer nach den Vorschriften des Landes des Verbrauchers berechnen müssen. Dies bedeutet im Beispiel ein deutsches Unternehmen an einen dänischen Privatkunden verkauft, dann muss das deutsche Unternehmen 25% dänische Mehrwertsteuer berechnen, anstatt wie zuvor, das deutsche Unternehmen 19% deutsche Mehrwertsteuer berechnen musste. Weitere Informationen zum One-Stop-Shop Verfahren, wie auch zur Registrierung, finden sich beim Bundeszentralamt für Steuern hier. Für spezifische Fragen verweisen wir an die Steuerberater. In Uniconta müssen zur Vorbereitung zunächst weitere Sachkonten und USt-Codes angelegt werden. Neue Sachkonten und USt-Codes anlegen: Es empfiehlt sich für die Steuerbeträge für Umsätze in andere EU-Länder ein eigenes Konto anzulegen. Beispiel DATEV Standardkontenrahmen SKR04: Anschließend die notwendigen USt-Codes: Bei der Anlage eines USt-Codes können OSS-spezifischen Angaben gemacht werden: Neue Kundengruppen anlegen: Damit nicht bei jeder Rechnung die Auswahl neu gemacht werden muss, kann man durch geeignete Kombination aus Kundengruppe und Einstellung beim Kunden erreichen, dass die Buchungen gemäß OSS richtig erfolgen. Dabei müssen die Erlöskonten in der Kundengruppe hinterlegt sein, da bei der Verwendung der Artikelgruppen für Erlösbuchungen man nicht weiß, für welche Kundenart die Artikelbuchung erfolgen wird. Im Beispiel eine Kundengruppe für Privatkunden in Dänemark: Kunden-, Artikelgruppen, Einstellungen beim Kunden: Bitte daran denken, bestehende Kunden entsprechend auf die neuen Kundengruppen umzustellen. Wichtig: wählen Sie im Feld „USt.-Zone“ = „Keine Umsatzsteuererfassung“. Hinweis: die Rechnung wird dennoch zusätzlicher der Umsatzsteuer des Empfängerlandes (hier Dänemark) ausgewiesen. Um an den bestehenden Einstellungen nichts ändern zu müssen, fügt man am besten in Artikelbuchung alle relevanten Artikelgruppen ein. Dort dann das entsprechende Erlöskonto im Feld „Verkaufskonto (Keine Umsatzsteuererfassung“ und im Feld „USt (Keine Umsatzsteuererfassung)“ den neu angelegten USt.-Code.
OSS-MeldungDie Mehrwertsteuer im Zusammenhang mit OSS muss monatlich gemeldet werden. Zum Beispiel über das Elster-Portal. Vorgehensweise:
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