Für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldung gehen Sie zu „Finanzbuchhaltung / Berichte / Umsatzsteuer / Umsatzsteuervoranmeldung“: Geben Sie in den Feldern „Von Datum“ und „Bis Datum“ den Anmeldungszeitraum an und klicken Sie auf „Suchen“. Da dieser Report keine Buchungen markiert, ergänzt, durchführt, also keinerlei Veränderungen an den Buchungen selbst durchführt, kann er über beliebige Zeiträume und auch mehrfach gestartet werden. Dieser Report ist so gemacht, dass er in der Spalte „USt.-Verfahren“ die Zeilennummer des Umsatzsteuer-Voranmeldungs-Formulars angibt. D.h., wie im obigen Beispiel, wird beispielsweise in Zeile 20 die Bemessungsgrundlage und die Steuer eingetragen. Tragen Sie die Werte im ELSTER-Online-Portal ein, dann wäre in diesem Fall in Zeile 20, Kennziffer 81 die Bemessungsgrundlage einzutragen. Das Portal ergänzt den Steuerbetrag. Hinweis: Die in Uniconta für Deutschland angelegten USt.-Verfahren entsprechen den Zeilennummern ab Formular „Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021“ (Version: USt 1 A – Umsatzsteuer-Voranmeldung 2021 – (08.20) Beachten Sie bitte, dass zunächst in der Einrichtung der USt, Sie für die von Ihnen verwendeten USt.-Codes die korrekten USt.-Verfahren angegeben haben. Haben Sie bei der Erstellung des Unternehmens in Uniconta (nach dem 03.02.2021!) einer unserer Einrichtungsmandanten (auf Basis SKR03 oder SKR04) verwendet, so sind bereits die gängigsten USt.-Codes mit Angaben zu USt.-Verfahren, DATEV-MwSt-Code, Prozent und zu verwendenden Konten angelegt. Screenshot der USt.-Codes unserer „Einrichtungsmandat SKR03“: Screenshot der USt.-Codes unserer „Einrichtungsmandat SKR04“: Einige USt.-Verfahren beziehen sich auf Buchungen für Bezüge aus dem europäischen Ausland. Hier entsteht in Deutschland die Steuerschuld. Dafür haben wir die USt.-Verfahren so angelegt, dass sie die Zeilennummern für den Vorsteuerbetrag und die Bemessungsgrundlage angeben. Zum Beispiel: 56-34. Das ist das USt.-Verfahren für Warenbezüge aus dem europäischen Ausland, die in Deutschland mit dem vollen Steuersatz zu versteuern sind. Für Fragen zur korrekten Handhabung des Umsatzsteuer-Voranmeldungs-Formulars in Bezug auf Ihre spezifischen Vorgänge, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
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